Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ist für den Bau, Betrieb und die Erhaltung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Bundesstraßen und Landesstraßen zuständig. Zu den Ingenieurbauwerken zählen unter anderem Brücken, Tunnel und Trogbauwerke, Stützwände, Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken.
- Statistik der Ingenieurbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
- Informationen zu Brücken und weiteren Ingenieurbauwerken
- Was sind Bauwerksprüfungen?
- Allgemeine Datenbearbeitung und Datenausleihe
- Durchführung von Bauwerksprüfungen
- Erstellen von Bauwerksakten und Erfassung von Bauwerksdaten
Statistik der Ingenieurbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Anzahl Teilbauwerke je Straßenklasse | Straßenklasse | ||
Art des Ingenieurbauwerkes | Bundesstraße | Landesstraße | Gesamtergebnis |
Brücken | 727 | 700 | 1.427 |
Lärmschutzwände | 60 | 6 | 66 |
Stützwände | 133 | 186 | 319 |
Tunnel und Tröge | 24 | 14 | 38 |
Verkehrszeichenbrücken | 56 | 4 | 60 |
Sonstige Bauwerke nach DIN 1076 | 38 | 19 | 57 |
Gesamt | 1.038 | 929 | 1.967 |
Informationen zu Brücken und weiteren Ingenieurbauwerken
Was sind Bauwerksprüfungen?
Zur Gewährleistung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Ingenieurbauwerke bzw. zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit für deren Nutzer (Fahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger, usw.) müssen in regelmäßigen Abständen Bauwerksprüfungen durchgeführt werden. Details sind in der DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung" geregelt.
Demnach wird alle 6 Jahre eine Hauptprüfung durchgeführt, bei der alle Bauteile des zu prüfenden Bauwerks sehr intensiv und handnah auf Mängel und Schäden untersucht und bewertet werden. Dazwischen, also 3 Jahre nach einer Hauptprüfung, wird eine Einfachprüfung durchgeführt. Bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie zum Beispiel nach Hochwasser oder Unfällen, aber auch bei genauer zu beobachtenden Schäden, können zusätzlich Sonderprüfungen erforderlich sei. Daneben werden alle Bauwerke durch die Straßenmeistereien ständig kontrolliert. Bei auftretenden Problemen wird unverzüglich eine Bauwerksprüfung eingeleitet.
Die während dieser Prüfungen festgestellten Schäden werden gemäß der "Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076" bewertet und in einer Software erfasst. Diese Software fügt die einzelnen Bewertungen zusammen und errechnet für jedes Bauwerk eine Zustandsnote von 1,0 bis 4,0. Es werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden:
- 1,0 - 1,4 - sehr guter Zustand
- 1,5 - 1,9 - guter Zustand
- 2,0 - 2,4 - befriedigender Zustand
- 2,5 - 2,9 - ausreichender Zustand
- 3,0 - 3,4 - nicht ausreichender Zustand
- 3,5 - 4,0 - ungenügender Zustand
Im Vergleich zum Schulnotensystem gibt es die Noten 5 und 6 nicht. Bauwerke, die nicht mehr stand- und verkehrssicher sind, befinden sich außerhalb des Zustandsnotenbereiches von 1,0 - 4,0. Diese werden sofort noch während der Prüfung für den Verkehr gesperrt. Danach werden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, so dass sich wieder ein Zustand von 1,0 bis 4,0 ergibt.
Die Sicherheit für die Nutzung des Bauwerks und für die Verkehrsteilnehmer steht dabei an oberster Stelle und wird durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt immer gewährleistet. Auch eine Brücke im "ungenügenden Zustand" mit der Zustandsnote 3,5 - 4,0 kann immer gefahrlos überquert werden. Es kann dabei jedoch gewisse Einschränkungen geben, zum Beispiel: Verbot der Überfahrt für LKW oder Einengung der Fahrbahnbreite. Der Zustandsbereich ist nur eine Hilfsgröße dafür, ob und wie dringlich Reparaturen und Sanierungen zu planen sind.
In der Bürgerauskunft haben Sie die Möglichkeit, sich über den aktuellen Zustand von Brücken, Tunneln, Trogbauwerken, Stützwänden, Lärmschutzwänden, Verkehrszeichenbrücken und Sonstigen Bauwerken zu informieren, die im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt liegen. Die dargestellten Daten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Beachten Sie bei der Interpretation der Daten bitte die Hinweise in der Anleitung.
Bauwerksprüfungen werden ausschließlich von fachkundigen und langjährig erfahrenen Bauingenieurinnen und Bauingenieuren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen bilden die Grundlage für Entscheidungen im Rahmen des Erhaltungsmanagements in der Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt.
Für eine qualitativ hochwertige Bauwerksprüfung, Bauwerksdatenpflege und schnelle Abwicklung des Datenaustauschs wurden durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regelwerke und Arbeitshilfen erarbeitet. Die Regelwerke können zum Vertragsbestandteil erklärt worden sein. Im Folgenden werden jeweils die aktuellen Versionen der Regelwerke und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Falls Sie eine ältere Version benötigen, wenden Sie sich bitte an die Fachgruppe Bauwerksmanagement (Kontaktdaten siehe unten). Unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen wird jedoch empfohlen, stets die neuesten Regelungen zu beachten.
Zur eindeutigen Bezeichnung von Bauwerken wird im Schriftverkehr die 7-stellige Bauwerksnummer genutzt. Falls zur Lage der Bauwerke Fragen bestehen, dann kann das entsprechende Bauwerk in der Bürgerauskunft herausgesucht werden. Hierzu muss in der Bürgerauskunft die Art der Suche auf "Straßenbrücken und weitere Ingenieurbauwerke (Nummer)" umgestellt werden. Dies erfolgt über das Zahnrad-Symbol neben dem Eingabefeld für die Suche.
Allgemeine Datenbearbeitung und Datenausleihe
Ingenieurbauwerke werden in der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt mit dem Programm SIB-Bauwerke Version 1.93 verwaltet. Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt behält sich vor, sämtliche zurückgegebenen Daten abzulehnen, die nicht den folgenden Anforderung und der korrekten Programmversion entsprechen.
Es besteht die Möglichkeit, Daten aus dem zentralen Datenbestand auszuleihen. Bitte nutzen Sie hierzu das folgende Formular und senden Sie dieses unterschrieben an die unten angegebene E-Mail-Adresse. Wenn Sie nicht im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt arbeiten, können hierbei Kosten entstehen (siehe Informationszugangsgesetz Land Sachsen-Anhalt Kostenverordnung und Verwaltungskostengesetz Land Sachsen-Anhalt).
Durchführung von Bauwerksprüfungen
Damit Bauwerksprüfungen einheitlich und qualitätsgerecht durchgeführt werden, gelten zusätzlich zur DIN 1076 und der "Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Ri-Ebw-Prüf)" die folgenden Regeln:
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Stand: September 2024)
- Arbeitshilfen zur Durchführung von Bauwerksprüfungen (Stand: Dezember 2015)
Die bereits bei einzelnen Bauwerken in SIB-Bauwerke vorhandenen Formulare sind grundsätzlich fortzuführen. Wenn neue Formulare eingefügt werden, sind die Daten der vorhandenen Formulare zu übertragen. Falls keine Formulare vorhanden sind, dann sind diese mit Hilfe der folgenden Vorlagen neu anzulegen:
- Formular Fahrbahnübergangskonstruktion (Stand: November 2015)
- Formular Lagermesswerte (Stand: November 2015)
- Formblatt Verkehrszeichenbrücken (Stand: November 2015)
- Dokumentationsblatt gelenkige Riegel-Stiel-Verbindung (Stand: November 2015)
- Formblatt Durchfahrtshöhen unter Ingenieurbauwerken
- Formular Ebenheitsprüfung mit 4-m-Richtlatte (Stand: November 2015)
- Dokumentationsblatt Anforderungen RPS 2009 (Stand: Dezember 2018)
- Formblatt für betriebliche Anmeldung (Betra) (Stand: November 2015)
Gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 4 und 5 sind durch Arbeitgeber die Grundsätze des Arbeitsschutzes einzuhalten. Für auszuführende Arbeiten sind Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Die Gefährdungen sind im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.
Die veröffentlichten Gefährdungsbeurteilungen können als Grundlage für eine durch den Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung dienen, die im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Überwachungstätigkeiten an Ingenieurbauwerken durchführen.
Um die Handhabbarkeit und die Verständlichkeit der Gefährdungsbeurteilung zu erhöhen, sind die tätigkeitsbezogenen Mustergefährdungsbeurteilungen in eine allgemeine und eine spezielle (zusätzliche Gefährdungsbeurteilung an speziellen Bauwerken) Mustergefährdungsbeurteilung unterteilt worden.
Muster einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung:
Muster einer speziellen Gefährdungsbeurteilung:
Hinweis zu den Gefährdungsbeurteilungen:
Bei Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für eine konkrete Tätigkeit sind die Arbeitsstätte und das Datum der Durchführung anzugeben sowie für jede Gefährdung die Spalten "Handlungsbedarf" und "Maßnahme erfüllt" ggf. zu ergänzen. Diese sind je nach Situation mit "ja"/"nein" auszufüllen.
Besteht Handlungsbedarf, so sind die in den Spalten "Maßnahmen" enthaltenen Einträge zu überprüfen und ggf. de Anforderungen entsprechend anzupassen oder zu ergänzen!
In der Spalte "Maßnahme erfüllt" ist anzugeben, ob die notwendigen Maßnahmen vor Beginn der Tätigkeit erfüllt werden können. Wenn hier "nein" eingetragen werden muss, sollten die entsprechenden Tätigkeiten nicht durchgeführt werden, bis die Maßnahmen umgesetzt wurden.
Erstellen von Bauwerksakten und Erfassung von Bauwerksdaten
Die Daten des Programms SIB-Bauwerke werden in zahlreichen Folgeprozessen verwendet, wie zum Beispiel zur Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten. Hierbei sind die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten von besonderer Bedeutung. Die folgenden Regelungen sind daher zusätzlich zur "Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING)" bei der Erstellung von Bauwerksakten und Erfassung von Bauwerksdaten anzuwenden: