B 188n: Ortsumgehung Kloster Neuendorf-Jävenitz-Hottendorf
Die Ortsumgehung Kloster Neuendorf-Jävenitz-Hottendorf im Zuge der Bundesstraße B 188 ist ein Neubauprojekt im Norden Sachsen-Anhalts. Das Projekt befindet sich in der Planung und ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“ eingeordnet.
Das Neubauprojekt, durch das die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs im Zuge der B 188 zwischen Wolfsburg und Stendal verbessert sowie die Ortschaften Kloster Neuendorf, Jävenitz und Hottendorf vom regionalen und überregionalen Durchgangsverkehr entlasten werden sollen, befindet sich in der Entwurfsplanung.
Verlauf
Im Zuge der Variantenuntersuchung zu diesem Vorhaben wurden 5 Varianten untersucht. Im Ergebnis der Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange wurde die Variante 1.1 (eine modifizierte Linie der Variante 1 zur zusätzlichen Umgehung von Neukloster) als Vorzugsvariante herausgearbeitet.
Diese Trasse verläuft nördlich der Orte Kloster Neuendorf, Jävenitz und Hottendorf. Am Bauanfang schwenkt die B 188 von Westen kommend vor dem Ortsteil Neukloster nach Norden aus. Östlich von Hottendorf wird die B 188 wieder an den alten Verlauf der B 188 in Richtung Osten geführt. Aufgrund der Länge der Ortsumgehung wird auch Jävenitz über die Landesstraße L 28 an die Ortsumgehung angebunden.
Projektdaten
Überblick über die wichtigsten Projektdaten wie Projektstand, Ausbaulänge, bauliche Besonderheiten und prognostizierte Verkehrsstärken:
Projektstand
Die Aufnahme der Planungen erfolgte 2004. Der Abschluss der Vorplanung mit der Festlegung der Vorzugsvariante im Raumordnungsverfahren konnte 2008 erreicht werden. Die Linienbestimmung erfolgte ebenfalls noch im Jahr 2008 durch das Bundesverkehrsministerium.
Auf dieser Grundlage erfolgte die Aufnahme der nächsten Planungsstufe, der Entwurfsplanung. Wegen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes im Jahre 2016 und der Änderung des technischen Regelwerkes sowie gesetzlicher Bestimmungen wurde diese Planung zur Vorbereitung der Baurechtschaffung nochmals überarbeitet.
Ziel ist es nunmehr, die Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums einzuholen und das Baurechtsverfahren beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu beantragen.
Ausbaulänge
- Die geplante Trasse der Ortsumgehung weist eine Gesamtlänge von 7,318 Kilometer auf.
Querschnitt
- Regelquerschnitt RQ 11 (zweispurige Fahrbahn)
Gesamtkosten
- Die Gesamtkosten belaufen sich nach der Entwurfsplanung auf 32,8 Millionen Euro.
Knotenpunkte:
Mit dem Bau der Ortsumgehung sind folgende Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz geplant:
- Knotenpunkt B 188n/B 188alt Bauanfang/ Erschließungsstraße Kellerberge (westlich von Kloster Neuendorf) plangleich mit LSA
- Einmündung B 188n/L 28 (südlich aus Richtung Jävenitz) plangleich ohne LSA
- Einmündung B 188n/L 28 (nördlich in Richtung Bismark) plangleich ohne LSA
- Einmündung B 188n/B 188alt Bauende (östlich von Hottendorf) plangleich ohne LSA
- Einmündung Zufahrt Gewerbetreibender (Beton- und Kieswerk)
Ingenieurbauwerke:
- Überführung im Zuge der Verbindung Kloster Neuendorf-Trüstedt
- Grünbrücke nördlich Jävenitz bei Bau-km 2+795
- Überführung im Zuge der Kreisstraße K 1096 in Richtung Kassiek
- Überführung eines Wirtschaftsweges nördlich Hottendorf
Ingenieurbauwerke
- Variante West: Überführungsbauwerk für einen Wirtschaftsweg
- Variante Ost: mehrere Durchlassbauwerke für den Molkereigraben und den Estedter Graben sowie Überführungsbauwerke für Wirtschaftswege
Verkehrsprognose 2030
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Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV): zwischen 5.900 und 6.100 Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden (Kfz/24h)
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Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs (DTV,SV): zwischen 900 und 950 Fahrzeuge pro 24 Stunden (SV-Kfz/24h); Anteil am Gesamtverkehr 15,6 bis 18 Prozent
Besonderheiten
Mit dem Bau der OU wird auch die Errichtung einer Grünbrücke mit einer Nutzbreite von 50m erforderlich. Seitlich angeordnete Irritationsschutzwände sollen Licht und Lärm minimieren. Trassenparallel schließen sich östlich und westlich der Grünbrücke Irritationsschutzwände an (Länge ca. 50m, Höhe 2m).
Zur Gewährleistung der Amphibienreproduktion sollen drei Ersatzlaichgewässer angelegt werden. Weiterhin sind südlich der Kiesgrube Hottendorf sowie im Bereich der K 1096 die Errichtung von 14 Amphibiendurchlässen sowie von stationären Amphibienleiteinrichtungen, Fledermausschutzzäune und Wildschutzzäune, die sinnvoll miteinander kombiniert werden (Höhe 2-4m) geplant.
Darüber hinaus sind noch weitere artenschutzrechtliche Maßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechsen und Brutvögel vorgesehen.
Download
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Regelquerschnitt Dammlage (nicht barrierefrei)
Dateiname: B188-U14_RQ-Dammlage.pdf – Dateigröße: 224 KB -
Regelquerschnitt Einschnitt (nicht barrierefrei)
Dateiname: B188-U14_RQ-Einschnitt.pdf – Dateigröße: 179 KB
Stand v. Februar 2024