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Straßenbau

Der „Straßenbau“ der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) vereint Planung, Bau und Erhaltung der Straßeninfrastruktur unter einem Dach. Ziel ist es, technische Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.

Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wird das Baurecht für Straßenbauprojekte geschaffen. Damit beginnt der eigentliche Bau einer Straße. Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt nimmt in dieser Phase die Bauherrenfunktion wahr. Zu ihren Aufgaben gehören die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie deren vertragsrechtliche Abwicklung und Abrechnung, die Bauaufsicht und das Projektmanagement. 

Der Bereich "Straßenbau" sichert zudem die Bauqualität durch Prüf- und Kalibrierarbeiten und überwacht Brücken, Tunnel und andere Ingenieurbauwerke. Mit fundiertem Fachwissen, modernen Verfahren und hohem Engagement sorgen die Kolleginnen und Kollegen im "Straßenbau" dafür, dass Sachsen-Anhalts Straßen sicher, leistungsfähig und zukunftsfähig bleiben:

  • 4.038 Kilometer Landesstraßen,
  • 2.070 Kilometer Bundesstraßen,
  • 647 km Radwege an Bundesstraßen
  • 681 km Radwege an Landesstraßen sowie
  • 787 Kreisstraßen in Auftragsverwaltung.  

Wie wird eine Straße gebaut?

Am Beispiel der Bundesstraße 188n, Ortsumgehung Miesterhorst, wird exemplarisch im Film gezeigt wie der Bau einer Straße funktioniert: vom Baurecht bis zur fertig befahrbaren Straße mit Ingenieurbauwerken, Entwässerungsmöglichkeiten und Straßenausstattung wie Schutzplanken, Markierung, Beschilderung oder Ampeln. 

Warum werden bei einer neuen Straße Bohrkerne entnommen?

Die Entnahme von Bornkernen ist Bestandteil von Überprüfungen der Einbauqualität sowie von Zustandserfassungen im Straßenbau, so auch bei uns, bei der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Im Labor werden an den Bohrkernen materialtechnische und chemische Untersuchungen durchgeführt. Sie zeigen, ob die Straße entsprechend den Anforderungen gebaut wurde oder ob sie beschädigt ist.

Warum müssen wir vollsperren und wann werden Baustellen zur Gefahr?

Jeder Verkehrsteilnehmer will möglichst schnell an sein Ziel kommen. Unser oberstes Anliegen dabei ist es, niemanden in Gefahr zu bringen, weder die Menschen, die sich auf den Weg machen, noch die Arbeiter oder Beschäftigten auf der Baustelle oder im Betriebsdienst. Die Verkehrssicherheit am Tage und in der Nacht für alle Teilnehmenden ist für uns von höchster Priorität.

Ein sicheres und intaktes Bundes- und Landesstraßennetz erfordert jedoch regelmäßig Erhaltungsmaßnahmen, Um- und Ausbauten - und diese sind mit Einschränkungen in der Mobilität, mit Sperrungen und Umleitungen verbunden. Die Bauzeit innerhalb eines Jahres ist zeitlich auf circa sieben Monate eingeschränkt, von April bis Oktober. In den Wintermonaten sind Straßen- und Brückenbauarbeiten nur bedingt möglich. Werden Baumaßnahmen durchgeführt, wird immer zuerst die Möglichkeit einer halbseitigen Sperrung geprüft. Dies ist beispielsweise bei kleineren Instandsetzungsarbeiten oder Erhaltungsmaßnahmen der Fall. Eine Vollsperrung wird immer dann gewählt, wenn die notwendige sicherheitsrelevante Breite für den verbleibenden Fahrtstreifen nicht gegeben ist.

Der Erklärfilm der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) erläutert anschaulich, wann eine Vollsperrung notwendig wird und wann nicht, wie Umleitungen festgelegt werden und wann sie zur Gefahr werden können.

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) zur Verfügung. Die RSA dient an Straßenbaustellen maßgeblich der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und regelt die Verkehrsführung an Straßenbaustellen. Die ASR A5.2 regelt die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen und dient dem Schutz der Bauarbeiter vor den Gefahren des Straßenverkehrs.

Leider kommt es häufig zu Unfällen in Baustellen, bei denen Sachschäden entstehen oder Bauarbeiter sowie Verkehrsteilnehmer verletzt werden. Eine Vollsperrung mit einer deutlich ausgeschilderten Umleitung trägt dazu bei, dieses Risiko zu minimieren. Es mag frustrierend sein, für diejenigen, die sich aufgrund einer Sperrung und Umleitung eine halbe Stunde früher auf den Weg machen müssen oder in einen Stau geraten. Dennoch bringt eine Vollsperrung auch für die Verkehrsteilnehmer klare Vorteile: Fahrbahnbeläge können ohne Mittelnaht eingebaut werden und die Bauzeit kann reduziert werden, da zusätzliche Sicherungsmaßnahmen entfallen und mit größeren Baumaschinen gearbeitet werden kann. Die Sicherheit aller steht dabei im Vordergrund – und diese sollte uns allen etwas wert sein.

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