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B 87: Ortsumgehung Weißenfels (Südtangente)

Die geplante Ortsumgehung Weißenfels (Südtangente) im Zuge der Bundesstraße (B) 87 ist ein Neubauprojekt im Süden Sachsen-Anhalts. Das Projekt befindet sich in der Vorplanung (Variantensuche und -diskussion) und ist gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 im Bedarfsplan für die Bundesstraßen als vordringlicher Bedarf eingestuft. Darüber hinaus ist das Projekt Bestandteil des Förderprogrammes gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen, beschlossen als Artikel 1 des Strukturstärkungsgesetztes Kohleregionen vom 08.08.2020. Die Ortsumgehung soll die Stadt Weißenfels und die Ortschaften Plotha und Plennschütz der Stadt Teuchern vom Durchgangsverkehr entlasten.

Verlauf

Derzeit gibt es mehrere Planungsvarianten für einen Trassenverlauf. Die nachstehende Abbildung zeigt die für die Untersuchung vorgesehenen Trassenführungen. Bestandteil der geplanten Ortsumgehung sind auch die Ortsteile Plennschütz und Plotha der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern. Alle Varianten umgehen das Stadtgebiet von Weißenfels südlich.

Projektdaten

Überblick über die wichtigsten Projektdaten wie Projektstand, Ausbaulänge, bauliche Besonderheiten und prognostizierte Verkehrsstärken:

Projektstand

Nach EU-​weitem Ausschreibungsverfahren wurde mit der Bearbeitung der Voruntersuchungsleistungen (Linienplanung, Umweltverträglichkeitsstudie mit faunistischer Bestandserfassung) im Frühjahr 2018 zunächst für den Bereich Weißenfels begonnen. Im Verlauf des Jahres 2019 erfolgte die Entscheidung zur Erweiterung des Umfahrungsbereiches für die Ortsteile Plennschütz und Plotha der Gemeinde Teuchern.

Im Ergebnis der 2018 begonnenen Planungsphase Vorplanung (Linienplanung, Umweltverträglichkeitsstudie, Variantensuche, -​bewertung und -​vergleich) wurde Anfang 2024 die Projektunterlage Voruntersuchung aufgestellt.

Die sich anschließende Überprüfung/Genehmigung dieser Untersuchungen läuft aktuell innerhalb der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-​Anhalt und wird nach deren Abschluss an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) übergeben.

Das Untersuchungsergebnis in Gestalt der vorgeschlagenen vorläufigen Vorzugsvariante – Variantenkombination A1-B2.1 – wurde als Vorzugstrasse aus Sicht der Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-​Anhalt in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium bestätigt, vorbehaltlich der Raumverträglichkeitsprüfung und Linienbestimmung.

Im nächsten Schritt wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen geprüft. Dazu führt die im Land Sachsen-​Anhalt zuständige Raumordnungsbehörde ein entsprechendes Verfahren (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz) durch. Gegenstand dieses Verfahrens sind die ernsthaft in Betracht kommenden Trassenvarianten.

Nach der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt durch das Fernstraßen-​Bundesamt das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung, d. h. endgültige Festlegung der Vorzugsvariante für die nächste Planungsphase (Entwurfsplanung).

Ausbaulänge

  • je nach Variante zwischen 8,7 und 11,3 km
  • in der Vorzugsvariante A1-B2.1 ca. 10,6 km

Gesamtkosten

  • Gesamtkosten Vorzugsvariante A1-B2.1 rund 86,48 Mio. EUR (Stand Februar 2024)
  • OU Weißenfels (Var. B2.1) rund 33,34 Mio. EUR (Stand Februar 2024)
  • OU Plennschütz und Plotha (Var. A1) rund 53,14 Mio. EUR (Stand Februar 2024)

Ingenieurbauwerke

  • je nach Variante zwischen 9 und 14 Brückenbauwerke (u. a. Ingenieurbauwerke für die Querung von Straßen-​ und Wegen, der DB AG Strecke 6306 „Weißenfels-​Zeitz“ und von Gewässern).
  • in der Vorzugsvariante A1-B2.1 aktuell 9 Brückenbauwerke

Verkehrsprognose 2030

  • Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV): 6.700 bis 9.800 Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden (Kfz/24h)

  • Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs (DTVSV): 300 bis 550 Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden (SV-​Kfz/24h), rund 3,6 bis 5,2 Prozent

Besonderheiten

Die Ortsumgehung Weißenfels (Südtangente) schließt an den bereits ausgebauten Knotenpunkt der B 91/B 87 der Ortsumgehung Weißenfels (Nordosttangente) an.

Stand v. Februar 2024