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B 189: Erneuerung der Elbebrücke Wittenberge

Die Bundesstraße B 189 stellt eine überregional wichtige Verkehrsverbindung dar. Südlich von Wittenberge überführt sie die Elbe mittels einer insgesamt 1.110 m langen Brücke, die längste jemals in der ehemaligen DDR gebaute Straßenbrücke. Dabei befindet sich der nördliche Teil der Strombrücke auf brandenburgischen Territorium und die Vorlandbrücke sowie der südliche Teil der Strombrücke auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Die Unterhaltung selbst obliegt dem Land Sachsen-Anhalt und ist im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.

In unmittelbarer Nähe, westlich neben dem bestehenden Bauwerk, wird die neue Elbquerung im Zuge der BAB A 14 errichtet. Nach Fertigstellung der A 14 wird die B 189 zur Landesstraße 38 abgestuft, womit sich das Verkehrsaufkommen auf dem Bestandsbauwerk prognostisch deutlich verringern wird. Das Bauwerk ist jedoch für den örtlichen Verkehr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr weiterhin unabdingbar. Auf Grund der erheblichen Entfernungen zu den nächsten Elbquerungen oberhalb und unterhalb stellt das Bestandsbauwerk außerdem die nächstliegende Überfahrt im Falle einer Voll- oder Teilsperrung der A 14 dar.

Der Brückenzug im Zuge der Bundesstraße besteht aus einer 410 m langen dreifeldrigen Strombrücke und am südlichen Elbufer aus einer 14-feldrigen Vorlandbrücke mit einer Gesamtlänge von 694 m. Zudem schließt sich an die Strombrücke eine Widerlagerbrücke mit rd. 6,00 m Stützweite an.

Das Bauwerk befindet sich schon seit mehreren Jahren im Fokus der Bauwerkserhaltung. Es ist zum Teil mindertragfähig, hat AKR-Schäden, die bereits länger als 10 Jahre bekannt sind, auch Verschleißteile wie Fahrbahnbelag, Kappen, Lager und FÜK wurden über längere Zeit nicht erneuert. Die Ermüdungssicherheit und der Schiffsanprall lassen sich auf dem Niveau der heutigen Vorschriften für die vorhandenen Konstruktionen nicht nachweisen.

Das Bauwerk im Zuge der Landesstraße kann für die an eine offizielle Autobahnumleitungsstrecke gestellten Anforderungen nicht ertüchtigt werden.

Die Erneuerung der Brücke kann nur unter Vollsperrung erfolgen. Im Bereich der Elbebrücke gibt es nur sehr weiträumige Umleitungsalternativen. Mit der derzeit im Bau befindlichen BAB A14 – Brücke entspannt sich die Lage bezogen auf die Verkehrsführung, wobei die Nutzung einer Autobahn nicht allen Verkehrsarten vorbehalten ist.

Daher muss die Erneuerung der Brücke zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Lückenschluss der BAB A14 noch nicht vollzogen ist. Die Autobahnbrücke soll als bauzeitliche Umleitung für den B 189 – Verkehr dienen. Nach derzeitigen Stand ist hierfür ein Zeitfenster von Januar 2026 bis Dezember 2028 eingeplant.

Verlauf/Trassierung

Die eigentliche Brücke beginnt etwa 600 m nördlich des südlichen Elbdeiches, sie ist im Grundriss in einer Geraden trassiert. Das nördliche Widerlager befindet sich unmittelbar hinter dem Deich auf brandenburgischer Seite.  

Das neue Bauwerk wird unter Beibehaltung der Widerlager- und Stützenstandorte errichtet.

Im Süden orientiert sich die Brücke vollständig am Bestand. Im Bereich der Strombrücke muss die Gradiente geringfügig angehoben werden, was auf einer Länge von ca. 300 m hinter dem nördlichen Widerlager ausgeglichen werden muss.

Der auf der Ostseite verlaufende Radweg wird sowohl auf sachsenanhaltinischer als auch brandenburgischer Seite an das bestehende Radwegenetz angeschlossen.

Planungsbeschleunigung

Das Vorhaben unterliegt nicht der Planfeststellung. Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist insoweit § 17 Abs. 1 Satz 1 FStrG. Nach dieser Vorschrift dürfen Bundesfernstraßen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Da weder der Bau noch eine Änderung der Bundesfernstraße geplant sind und es sich im Falle der Erneuerung der Brücke um eine bloße Unterhaltungsmaßnahme im Sinne des § 18 f Abs. 7 Satz 2 FStrG handelt, bedarf es keiner Planfeststellung.

Der einzige Unterschied zwischen dem bestehenden und dem neu zu errichtenden Bauwerk liegt darin, dass auf der neuen Brücke der Rad- und Fußgängerverkehr separat auf der entsprechend verbreiterten oberstromseitigen Kappe geführt wird.

Für die Erneuerung der Elbebrücke Wittenberge im Zuge der B189 liegt ein Unterbleibensbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 14.11.2022 vor.

Demnach ist das Vorhaben nicht abhängig von der Genehmigung anderer Behörden. Im gesamten Prozess der Planung und Umsetzung ist jedoch eine enge Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Dritten vorzunehmen, denn auch ohne das Erfordernis der Planfeststellung gilt das öffentliche Recht, insbesondere das materielle Naturschutzrecht und das Zivilrecht.

Projektdaten und aktuelle Baustellenbilder

Überblick über die wichtigsten Projektdaten wie Querschnitt, Vorzugsvarianten, Parallellage zur BAB A 14 und prognostizierte Verkehrsstärken:

Querschnitt

Die Brücke wird in der Entwurfsklasse 3 mit einem RQ 11 B geplant. Sie überführt eine Fahrbahn mit einer Breite zwischen den Borden von 8,00 m, auf der östlichen Seite einen 3,0 m breiten Geh-/Radweg und auf der westlichen Seite eine Notgehbahn.

Vorzugsvarianten

Strombrücke:

Zur Ausführung gelangt eine Deckbrücke in Stahlverbundbauweise mit Stützweiten von 126-160-126 m. Der begehbare stählerne Kastenquerschnitt hat in den Seitenfeldern und im Stromfeld eine konstante Bauhöhe von 4,00 m. In den Stützbereichen der Flusspfeiler erhält die Unterseite eine Voute, die die Querschnittshöhe in den Achsen um zusätzliche 1,50 m vergrößert. Als Fahrbahnplatte wird eine Verbundfahrbahnplatte bestehend aus einem orthotropen Deckblech mit einer 20 cm dicken Aufbetonschicht ausgeführt. Die Herstellung erfolgt im Taktschiebeverfahren.

Vorlandbrücke:

Die Vorlandbrücke hat eine Gesamtlänge von 693,90 m mit von Einzelstützweiten: 43,40– 12x50,0-50,50 m. Innerhalb der Vorplanung hat sich als Vorzugslösung ein Spannbetonmittelträger ergeben.

Er besteht aus einer an der Unterseite 5,70 m breiten und 2,10 m dicken Spannbetonplatte mit seitlich angeschlossenen, mit Korbbögen gevouteten, 3,95 m breiten Kragplatten. Die Schlankheit beträgt in den Innenfeldern L/H = 23,8 und im Endfeld am Trennpfeiler L/H = 24,3. Der Querschnitt entspricht weitestgehend dem der Vorlandbrücke der BAB. Die Herstellung erfolgt mit Vorschubrüstung.

Parallellage zur BAB A 14

Das Bauwerk befindet sich in unmittelbarer Parallellage zur BAB 14, wobei der lichte Abstand im Strombereich lediglich 5,30 m beträgt.

vorläufige Gesamtkosten

  • 64,0 Mio EUR

Verkehrsprognose

  • 2.800 Kfz/24 h (DTV 7,1 %) nach Abstufung zur L 38

Besonderheiten                 

  • Das Bauwerk verbindet die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Im Rahmen der Planung ist die Beteiligung beider Bundesländer erforderlich.
  • Mit durchgängiger Befahrbarkeit der BAB A 14 VKE 3.1 und 3.2 erfolgt die Abstufung der B 189 zur Landesstraße 38.

Ausbaulänge

insgesamt 2.110 m, davon Bauwerk:                    

  • Strom              412,00 m
  • Vorland           693,90 m

Stand der Planung             

Der Regionalbereich Nord der LSBB plant, die Entwurfsplanung bis zum Spätherbst abzuschließen und die Maßnahme III. Quartal 2025 auszuschreiben.

geplante Bauzeit

  • Jan. 2026 bis Dez. 2028

Stand v. Novemberr 2024