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B 1: Ortsumgehung Burg

Die Ortsumgehung (OU) Burg im Zuge der Bundesstraße (B) 1 ist ein Neubauprojekt in der Mitte Sachsen-Anhalts. Das Projekt befindet sich in der Vorplanung und ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit einem vordringlichen Bedarf eingeordnet. Das Projekt dient der Entlastung der Kreisstadt Burg des Landkreises Jerichower Land vom Durchgangsverkehr mit hohem Lkw-Anteil.

Verlauf

Die Trasse der vorläufigen Vorzugsvariante der OU beginnt südwestlich von Burg an der vorhandenen B 1 mit einem Bogen in östliche Richtung und parallelem Verlauf zur Bahnlinie. Fortfolgend schwenkt die Trasse auf die „Kastanienallee“ zwischen Solarfeld und Gewerbegebiet. Die Querung der B 246a erfolgt oberhalb durch ein Brückenbauwerk mit Zu- und Abfahrtsrampe zur OU. Der Kreisverkehr entfällt. Im weiteren Verlauf nähert sich die Trasse der Landesstraße (L) 52 und verläuft dann bis „Wolfshagenmühle“ weitestgehend parallel zur Landesstraße. Dort erfolgt die Querung als Überführung der L 52 mit Rampe wie an der B 246a. Ab der Querung L 52 schwenkt die Trasse nach Nordosten, quert das Gewässer einschließlich ausgewiesenem Überschwemmungsgebiet der „Ihle“ und bindet hinter Reesen wieder auf den Bestand der B 1 an.

Projektdaten

Überblick über die wichtigsten Projektdaten wie Projektstand, Ausbaulänge, bauliche Besonderheiten und prognostizierte Verkehrsstärken:

Projektstand

Die Planungsleistungen für den technischen Entwurf und für die Umweltplanung wurden nach EU-weitem Ausschreibungsverfahren im Jahr 2023 an Fachplaner übertragen. Gegenwärtig befindet sich das Projekt in der Planungsstufe der Vorplanung. Der technische Entwurf enthält Angaben und Aussagen zur Verkehrsanlage (Strecke und Ingenieurbauwerke). Die Umweltplanung befasst sich mit der Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie, die Angaben und Aussagen der faunistischen Bestandserfassung und den Auswirkprognosen auf Mensch, Tier und Klima enthält.

Innerhalb der Vorplanung wurden sechs Trassenvarianten untersucht. Alle Varianten verlaufen innerhalb eines im Vorfeld mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmten Untersuchungsraums. Als vorläufige Vorzugsvariante hat sich unter Beachtung der technisch- und umweltrelevanten Kriterien die Variante 1.3 (wie im „Verlauf“ beschrieben) herausgestellt.

Ausbaulänge

  • ca. 10 Kilometer

Querschnitt

  • 2-streifiger Querschnitt mit 8,50 m Fahrbahnbreite, abschnittsweise 3-streifig mit Überholstrecken

Gesamtkosten

  •  ca. 70 Millionen Euro (Stand Vorplanung 2025)

Ingenieurbauwerke

  • Brücken über die Bundesstraße 246a, die Landesstraße 52 und die Ihle

  • Brücken im Zuge von Wegen / Straßen und Gewässergräben

Verkehrsprognose 2030

Im Rahmen der Planungen für die Ortsumgehung wurde eine umfassende Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie hoch die Belastung in der Ortslage heute und auch in Zukunft ist. So ist im Jahr 2035 mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von rund 11.000 Fahrzeugen zu rechnen – darunter etwa 1.200 Lastwagen.

Die geplante Ortsumgehung wird hier spürbare Entlastung bringen: Nach den Prognosen können rund 60 % des LKW-Verkehrs sowie etwa 40 % der PKW aus der Ortslage herausgenommen werden. Das bedeutet weniger Lärm, mehr Sicherheit und eine deutlich bessere Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Besonderheiten

  • Einschränkung Untersuchungsraum (Elbe – Havel – Kanal)
  • Einschränkung Untersuchungsraum Kaserne Burg und Standortübungsplatz Burg
  • Gewässerquerung einschließlich Überschwemmungsgebiet der Ihle
  • Zerschneidung und Überplanung rechtskräftiger B-Plangebiete

Weiterführende Informationsplattform:

Im interaktiven Projektatlas finden Sie umfassende Informationen rund um die Ortsumgehung B1 bei Burg. Sie können sich über den aktuellen Stand der Linienfindung informieren.

Im Rahmen der laufenden Planungen sind derzeit die untersuchten Trassenvarianten in dem Atlas visualisiert. Diese Darstellung zeigt den aktuellen Planungsstand im Verfahren zur Linienführung. Die endgültige Linienführung wird auf Grundlage verschiedener Kriterien, insbesondere der verkehrlichen, städtebaulichen und umweltfachlichen Bewertung, zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Stand v. September 2025