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Umweltschutz und Landschaftspflege in der Landesstraßenbaubehörde

Der Naturschutz hat in den vergangenen Jahrzehnten mit wachsendem Umweltbewusstsein in der Bevölkerung, Politik und Wirtschaft auch in den Bereichen Infrastruktur und Straßenbau stark an Bedeutung gewonnen. Dies spiegelt sich in den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer wider.

Der Bau einer Straße ist immer mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden: Bäume werden gefällt, Boden wird abgegraben und versiegelt, Lebensräume von Pflanzen und Tieren werden zerstört, Erholungsräume des Menschen beeinträchtigt. Um dem entgegen zu wirken, legen die Naturschutzgesetze von Bund und Land fest, dass diese Eingriffe soweit wie möglich vermieden oder wenigstens minimiert werden. Sind Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden, sind diese auszugleichen oder zu ersetzen (§15 BNatSchG).

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind umfangreiche naturschutzfachliche Planungen und eine sorgfältige Bauausführung notwendig. Das Spektrum der naturschutzfachlichen Arbeiten reicht dabei von detaillierten, zum Teil mehrjährigen Untersuchungen zur Entwicklung von möglichst naturschutzverträglichen Lösungen eines Vorhabens im Rahmen der Linienfindung und der Entwurfsplanung über ökologische Bauüberwachung bis hin zu Erfolgskontrollen oder gar Beobachtungen zum Nachweis der Funktionsfähigkeit von landschaftspflegerischen Maßnahmen. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen sind dabei so vielfältig wie die Natur selbst. Vom Entsiegeln von Flächen, über das Anlegen von Blühstreifen und Feldlerchenfenstern über Wiederaufforstungsmaßnahmen und Renaturierungen von Mooren bis hin zu Amphibiendurchlässen und Grünbrücken ist alles dabei.

Besonders in der Planungsphase ist eine intensive Zusammenarbeit von technischen Ingenieuren und den Umweltfachplanern, die sich unter anderem auf den Baugrund, den Immissionsschutz, den Gewässerschutz und die Landschaftsplanung /Landschaftspflege spezialisiert haben, unabdingbar.

Hierbei wird mit der geotechnischen Erkundung der ingenieurgeologischen und umweltrelevanten Verhältnisse der geplanten Trasse der Grundstein für die spätere straßenbautechnische Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen gelegt. Mit den geotechnischen Untersuchungen des Untergrundes im Hinblick auf ein Projekt und dessen beabsichtigte Nutzung soll das geologische Risiko - Baugrundrisiko - eingegrenzt werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen in der Planungsphase sollen dazu beitragen, Unsicherheiten bezüglich des Untergrundes zu verringern, Fehlinvestitionen zu vermeiden und Bauschäden vorzubeugen, um eine möglichst wirtschaftliche straßenbautechnische Umsetzung des Vorhabens zu erreichen.

Die Fachleute für den Immissionsschutz prüfen bei Neubauvorhaben und wesentlichen Änderungen von bestehenden Straßen, ob die gesetzlich festgelegten Begrenzungen für Verkehrslärm und die Luftverunreinigung eingehalten werden. Kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht allein durch die Streckenführung erreicht werden, werden bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle (aktiver Lärmschutz) oder der Einbau von Lärmschutzfenstern an besonders belasteten Wohnhäusern (passiver Lärmschutz) bereits bei der Planung berücksichtigt und deren Wirksamkeit überprüft.

Die Hauptaufgabe im Bereich des Wasserschutzes ist es, die gegebenenfalls umliegenden Gewässer und das Grundwasser vor dem verschmutzen Fahrbahnwasser zu schützen. Für einen ausreichenden Gewässerschutz bei der Regenentwässerung der Bundes- und Landesstraßen konzentrieren sich die ingenieurtechnischen Lösungen auf eine die Fahrbahnen begleitende dezentrale Infiltration des verschmutzten Fahrbahnwassers über die bewachsene Bodenzone (Rasen bewachsene Bankette, Böschungen und Mulden). Bei beengten Platzverhältnissen wie in Ortsdurchfahrten besteht der Lösungsanspruch auf vergleichbaren technischen Ersatzsystemen wie Versickerungs- und Bodenfilterbecken, im Ausnahmefall auch Technische Filter und unterirdische Rückhaltesysteme. Somit wird neben einer wirkungsvollen Reinigung des Fahrbahnwassers auch ein ausreichender Beitrag zum Hochwasserschutz erreicht.

Auch nach der Planungsphase ist eine fachübergreifende Zusammenarbeit gefragt. Bereits zu Beginn der Bauphase, zur Baufeldfreimachung, ist bei größeren Neubauvorhaben i.d.R. eine ökologische Bauüberwachung nötig. Diese sorgt dafür, dass die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Vermeidung und zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft fachgerecht ausgeführt werden.  Zum Beispiel müssen Fledermaus-Spezialisten bei zu fällenden Bäumen die Baumhöhlen nach eventuell dort schlafenden Fledermäusen absuchen und gefundene Tiere in Ersatzquartiere bringen. Es sind temporäre Amphibien- und Fischotterzäune zu stellen und zu überwachen. In trockenen Gebieten mit Vorkommen von Zauneidechsen und Ringelnattern sind Reptilienbleche im Baufeld auszulegen, um die dort lebenden Tiere abzufangen und umzusiedeln. Ein weiterer Schwerpunkt der ökologischen Bauüberwachung ist die Kontrolle der technischen Ausführung der stationären Leit- und Sperreinrichtungen und Querungshilfen für Tiere: Sind die Leiteinrichtungen lückenlos dicht? Ergeben sich keine Fallenwirkungen? Regelmäßige Begehungen stellen dabei auch sicher, dass nicht vorhersehbare Gefährdungsstellen für Tiere erkannt und behoben werden können.

Nach Inbetriebnahme der Straße sind der Betriebsdienst und zertifizierte Baumwarte für die Pflege und Beaufsichtigung der Grünflächen und Straßenbäume zuständig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Straßenbäume übernehmen die Baumwarte Aufgaben, wie beispielsweise Baumkontrollen, die Dokumentation des Baumzustandes sowie die Meldung notwendiger Baumpflege- und Sicherungsmaßnahmen.  Die gesamten realisierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auch nach der Fertigstellung der Straße weiterhin von der LSBB betreut und unterhalten bzw. an geeignete Dritte abgegeben. 

Die LSBB sichert mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand den Umwelt- und Naturschutz bei Planung, Bau und Betrieb der Landes- und Bundesstraßen in Sachsen-Anhalt.