Schulungen zum Alleenerlass: Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt




In der Landesanstalt für Gartenbau Bernburg begannen die Schulungen der Fachleute vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales, dem Ministerium für Wissenschaft, Energie und Umwelt, der Landesstraßenbaubehörde mit ihren Regionalbereichen und Meistereien und Vertretern der Oberen- und Unteren Naturschutzbehörden zur Einführung des Alleen-erlasses. Ziel des Erlasses ist es, den Bestand von Alleen und einseitigen Baumreihen an Sachsen-Anhalts Straßen als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile nachhaltig zu sichern.
Alleen und Baumreihen gehören zur Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts: Ca. 1.600 Kilometer Bundes- und Landesstraßen sind an den Fahrbahnseiten von gleichförmig verlaufenden Baumreihen oder Alleen gesäumt. Diese Alleen und Baumreihen filtern Staub und Abgase, sind Lebensraum für Tiere und Schattenspender.
Alleenbäume am Straßenrand können aber auch, gerade wenn sie nicht mehr stand- und bruchsicher sind, eine mögliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.
Zukünftig soll hier der Alleenerlass den Schutz und die Pflege der Alleen und Baumreihen mit den Anforderungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Einklang bringen. Der Erlass eröffnet die Möglichkeit, einheitliche und verbindliche Regelungen für ganz Sachsen-Anhalt zu etablieren. Seine Regelungen reichen von Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit über die fachgerechte Pflege und Anforderungen an Neupflanzungen in den Alleen und einseitigen Baureihen bis hin zur Einführung eines Alleenfonds.
Wie der neue Alleenerlass in Sachsen-Anhalt umzusetzen ist, erfahren die rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Schulungen in Bernburg. Die Veranstaltungen bieten auch Raum für den Erfahrungsaustausch zur praktischen Einführung der neuen Regelungen in den Arbeitsalltag. Eine besondere Verantwortung für die Bäume direkt vor Ort an den Straßen tragen dabei die Baumwarte aus den 23 Straßenmeistereien der Landesstraßenbaubehörde und die Kolleginnen und Kollegen der Unteren Naturschutzbehörden.