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Auf sicheren Umwegen durch Sachsen-Anhalt – Erklärfilm zum Thema „Warum müssen wir vollsperren?“ veröffentlicht

Jeder Verkehrsteilnehmer will möglichst schnell an sein Ziel kommen. Unser oberstes Anliegen dabei ist es, niemanden in Gefahr zu bringen, weder die Menschen, die sich auf den Weg machen, noch die Arbeiter oder Beschäftigten auf der Baustelle oder im Betriebsdienst. Die Verkehrssicherheit am Tage und in der Nacht für alle Teilnehmenden ist für uns von höchster Priorität.  

Auf sicheren Umwegen durch Sachsen-Anhalt –

Erklärfilm zum Thema „Warum müssen wir vollsperren?“ veröffentlicht

 

Ein sicheres und intaktes Bundes- und Landesstraßennetz erfordert jedoch regelmäßig Erhaltungsmaßnahmen, Um- und Ausbauten und diese sind mit Einschränkungen in der Mobilität, mit Sperrungen und Umleitungen verbunden. Die Bauzeit innerhalb eines Jahres ist zeitlich eingeschränkt auf circa sieben Monate, von April bis Oktober. In den Wintermonaten sind Straßen- und Brückenbauarbeiten nur eingeschränkt möglich.

Werden Baumaßnahmen durchgeführt, wird immer zuerst die Möglichkeit einer halbseitigen Sperrung geprüft. Dies ist beispielsweise bei kleineren Instandsetzungsarbeiten oder Erhaltungsmaßnahmen der Fall. Eine Vollsperrung wird immer dann gewählt, wenn die notwendige sicherheitsrelevante Breite für den verbleibenden Fahrtstreifen nicht gegeben ist.

 

Eine sichere Baustelle und sichere Umleitungswege

Der erste Erklärfilm der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt erläutert anschaulich, wann eine Vollsperrung notwendig wird und wann nicht, wie Umleitungen festgelegt werden und wann sie zur Gefahr werden können.

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) zur Verfügung.

Die RSA dient an Straßenbaustellen maßgeblich der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und regelt die Verkehrsführung an Straßenbaustellen. Die ASR A5.2 regelt die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen und dient dem Schutz der Bauarbeiter vor den Gefahren des Straßenverkehrs. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Baumaßnahme unter Einhaltung dieser Richtlinien durchgeführt wird.

Leider kommt es häufig zu Unfällen in Baustellen, bei denen Sachschäden entstehen oder Bauarbeiter sowie Verkehrsteilnehmer verletzt werden. Eine Vollsperrung mit einer deutlich ausgeschilderten Umleitung trägt dazu bei, dieses Risiko zu minimieren.

Es mag frustrierend sein, für diejenigen, die sich aufgrund einer Sperrung und Umleitung eine halbe Stunde früher auf den Weg machen müssen oder in einen Stau geraten. Dennoch bringt eine Vollsperrung auch für die Verkehrsteilnehmer klare Vorteile: Fahrbahnbeläge können ohne Mittelnaht eingebaut werden und die Bauzeit kann reduziert werden, da zusätzliche Sicherungsmaßnahmen entfallen und mit größeren Baumaschinen gearbeitet werden kann.

Die Sicherheit aller steht dabei im Vordergrund – und diese sollte uns allen etwas wert sein.

 

Zum Film

https://youtu.be/55ZpGukmPuQ

 

 

Auszug aus dem Bauprogramm 2024 unter Teil- sowie Vollsperrung nach Landkreisen:

Maßnahme

Landkreis

Teilsperrung

Vollsperrung

L 73 OD Trinum

ABI

 

x

L 141 OA Löberitz in Richtung Zörbig - LP B 183

ABI

 

x

B 107 bei Köselitz, KP K 2003 - AS BAB 9 - KP L 122

WB

 

x

B 187, Wittenberg im Bereich der Christuskirche

WB

x

 

B 189, OA Magdeburg - A 2 AS Barleben

BK

x

 

L 38 ( ehemals B 189 ), OD Dolle

BK

 

x

B 1, Parchen - Genthin

JL

 

x

B 1, OD Gerwisch

JL

 

x

B 180 Naumburg - Saalebrücke, Lückenschluss

BLK

 

x

L 198 Kleinhelmsdorf - LG Thüringen

BLK

 

x

L 72, OU Sandersleben Süd - KVP

MSH

 

x

B 180 Walbeck - Quenstedt

MSH

 

x

B 181 LG Sachsen - Günthersdorf

SK

x

 

L 176 Havarie bei Schafsee

SK

 

x

B 79, Halberstadt - Aspenstedt

HZ

 

x

L 89, Ersatzneubau Brücke ü. die Ilse Osterwieck

HZ

 

x

L 84, OD Huy / Neinstedt

HZ

 

x

B 246a, KN L 65 - KN L 51, Pömmelte

SLK

 

x

KV, B 246a / L 65 Schönebeck

SLK

 

x

 L 71 / L 73 KV Salzlandcenter

SLK

x

 

B 71, Cheine - LG Niedersachsen

SAW

 

x

L 20, Trippigleben - Dannefeld

SAW

x

 

L 30, OD Lüderitz

SDL

x

 

B 107, OD Havelberg, Uferstraße

SDL

x