Vorwort
Die Benutzung von öffentlichen Straßen durch Telekommunikationslinien (TK-Linien; § 3 Nr. 26 des Telekommunikationsgesetzes [TKG]) eines Wegenutzungsberechtigten (§ 69 Abs. 1 i. V. m. § 68 Abs. 1 TKG) ist öffentlich-rechtlich geregelt. Vor der Verlegung/Errichtung neuer und der Änderung und Erneuerung vorhandener TK-Linien (Kabel und zugehörige Einrichtungen) sowie der Verlegung in geringerer Verlegetiefe (wie im Wege von Micro-/Minitrenching gemäß § 68 Abs. 2 TKG) und der Errichtung einer Funkstation für den Betrieb im Mobilfunknetz ist eine Zustimmung des Wegebaulastträgers erforderlich.
Vor dem Hintergrund der Anforderungen des Breitbandausbaus waren die TK-Wegerechte zu aktualisieren und systematisieren. Entsprechende Anpassungen der Wegerechtsregelungen erfolgten mit der Änderung des TKG mit Wirkung vom 10.11.2016 und der Neufassung der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) mit Wirkung vom 15.01.2018, welche im Land Sachsen-Anhalt auch für die Landesstraßen mit Runderlass vom 10.04.2018 eingeführt worden sind.
Von Seiten der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) wurden im Rahmen der aktuell im Fokus stehenden Thematik „Förderung des Breitbandausbaus“ Maßnahmen ergriffen, um das Antragsverfahren entsprechend zu optimieren und den Antragstellern vereinheitlichte Antragsunterlagen nach § 68 Abs. 3 TKG allgemein auf diesen Seiten zugänglich zu veröffentlichen, um die Qualität für die Aufstellung von vollständigen Antragsunterlagen durch die TK-Unternehmen und somit eine zügige Bearbeitung der Anträge durch die LSBB für die im Rahmen ihrer Zuständigkeit befindlichen Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen sicherzustellen.
Für entsprechende Anträge finden Sie nachfolgend Informationen zur Antragstellung und entsprechende Formulare:
Informationen für das Antragsverfahren auf wegerechtliche Mitbenutzung von Bundesfern- und Landesstraßen im Land Sachsen-Anhalt durch TK-Linien gemäß § 68 Abs. 3 TKG
Hinweisblatt über allgemeine Informationen für den Antragsteller zum Antragsverfahren
Deckblatt für Anträge zu TK-Linien (Formular)
Checkliste über Art des Antrages und Mindestanforderungen an Angaben, Formularen und Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Zustimmung nach § 68 Abs. 3 TKG (Formular)
gem. der Anlage E 1 der Nutzungsrichtlinien
Datenblatt (Formular)
technische Angaben über kreuzende und/oder längsverlegte TK-Linien bzw. über oberirdisch verlegte Leitungen, Funkstation für den Betrieb im Mobilfunknetz, Fernspeiseeinrichtung, DSLAM
Anträge zur Verlegung von TK-Linien an öffentlichen Straßen in kreisfreien Städten bzw. an Kreisstraßen oder Gemeindestraßen sind aufgrund der Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis an die jeweilig zuständigen Straßenbaulastträger der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise oder Gemeinden zu richten.